Widerrufsrecht bei Immobilienmaklern
Wir beraten Sie ausführlich und beantworten Ihre Fragen

Makler weisen Sie seit geraumer Zeit verstärkt auf Ihr Widerrufsrecht hin – und dies aus einem besonderen Grund: Mit dem Widerrufsrecht beim Makler hat die EU einen weiteren Schritt in Bezug auf den Verbraucherschutz getan. Allerdings sind damit auch Fragen verbunden, die wir Ihnen gerne persönlich beantworten.
Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge gemäß der EU-Verbraucherrechterichtlinie widerrufen werden. Dieses Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf den Maklervertrag und betrifft nicht den vermittelten Kauf- oder Mietvertrag.
Wenn Sie bei Ferreri Immobilien ein Exposé zu einem angebotenen Objekt anfordern, erhalten Sie zunächst eine Belehrung über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht, ähnlich wie Sie es von Online-Shops kennen.
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